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OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2001 - 12 A 10462/01.OVG |
Zitiervorschläge
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.09.2001 - 12 A 10462/01.OVG (https://dejure.org/2001,24676)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. September 2001 - 12 A 10462/01.OVG (https://dejure.org/2001,24676)
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Volltextveröffentlichung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Müllgebühren auch ohne Abfall
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 11.12.2000 - 1 K 694/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2001 - 12 A 10462/01
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2001 - 12 A 10462/01.OVG
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- BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84
Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2001 - 12 A 10462/01
Vorliegend hat der Beklagte mit der geltend gemachten Gebühr eine sog. Grundgebühr erhoben, mit der die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Abfallentsorgungseinrichtung des Beklagten entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten, d.h. die Kosten für die Inanspruchnahme der Lieferungs- und Betriebsbereitschaft der kommunalen Entsorgungseinrichtung abgegolten werden soll (BVerwG, KStZ 1987, 11; DVBI. 2001, 488, 490).